Elektronikversicherung

Für welche Geräte kann die Elektronikversicherung abgeschlossen werden?

Die Elektronikversicherung kann für Elektrogeräte und deren Originalzubehör abgeschlossen werden. Dazu gehören: Handys, Smartwatches, Tablets, DVD-Player, Fotoapparate, Notebooks, Haushaltsgeräte (z.B. Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Trockner), Fernseher, Beamer, PCs, Scanner oder Monitore.

Deckt nicht schon die Hausratversicherung die Schäden an Elektrogeräten ab?

Die Haushaltsversicherung deckt nur bestimmte Schäden ab, die vertraglich vereinbart wurden. Wenn ihr Elektrogerät z.B. durch Brand, Explosion, einem Leitungswasserschaden, Blitz, Sturm, Hagel oder Vandalismus beschädigt wurde, dann erstattet die Haushaltsversicherung die Kosten. Elektrogeräte kommen im Haushalt jedoch meistens durch andere Faktoren zu Schaden, wie zum Beispiel: das Zubodenfallen, den Kontakt mit einer Flüssigkeit, einen Kurzschluss oder einen Bedienungsfehler.

Die folgenden Schäden können mit einer Elektronikversicherung versichert werden:

  • Bodenstürze, Bruchschäden und Flüssigkeitsschäden
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
  • Sabotage, Vandalismus oder vorsätzliche Beschädigung durch Dritte
  • Brandschäden sowie Schäden durch Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung, Induktion oder Kurzschluss
  • Bedienungsfehler sowie Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehler, wenn sie nicht mehr durch die gesetzliche Garantie abgedeckt sind.

Erst informieren - dann handeln

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