Wir können Ihnen nicht versprechen, dass Sie immer Recht haben.
Aber wir können Ihnen den bestmöglichen Beistand bieten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen
Irgendwann im Leben kann es jede/jeden treffen – Sie werden eines Tages vielleicht in einen Verkehrsunfall verwickelt, haben Probleme bei der Betriebskostenabrechnung, verletzen auf der Skipiste eine andere Skifahrerin/einen anderen Skifahrer, benötigen Beratung wegen Mobbing oder kämpfen um Ihren Erbteil. Ganz unvermittelt sind Sie mit einem rechtlichen Problem konfrontiert. Wo auch immer es passiert, ob im Alltag, Straßenverkehr oder Beruf: Mit uns haben Sie in strittigen Fragen immer einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihre rechtlichen Interessen wahrt und Ihre Verhandlungsposition stärkt – ohne, dass Sie an die Kosten denken müssen.
Eine Rechtsschutzversicherung beantwortet Rechtsfragen und hilft in versicherten Fällen bei drohenden oder bestehenden rechtlichen Konflikten. Sie setzt die Interessen ihrer Kunden außergerichtlich und wenn erforderlich auch vor Gericht durch und bezahlt die anfallenden Verfahrenskosten.
Das heißt allerdings nicht, dass ein Rechtsschutz nur nach der Tat hilft, sondern auch, wenn man allgemeine Rechtsfragen hat oder auf ein skurriles Gesetz stößt, das mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet. Hier bekommt man eine Beratung von Juristen, ohne für jeden Termin bezahlen zu müssen. Dieser Schutz kann auch für ausländische Ereignisse genommen werden, wo eine Streitigkeit besonders kompliziert und eine schnelle Hilfe umso mehr benötigt wird.
Je nach Bedarf und Gebiet kann eine Rechtschutzversicherung sowohl für Privatpersonen als auch Firmen abgeschlossen werden. Der Umfang des Versicherungsvertrages kann ganz individuell angepasst werden. Welche Leistungen dabei wichtig sind und auf welche man verzichten kann, ist auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich. Hier stehen wir Ihnen bei, um Ihre spezifischen Bedürfnisse und Risiken zu decken und das optimale Kosten-Nutzen Verhältnis aufzustellen.
Bei einem Privat-Rechtsschutz sind meist alle im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder und der Ehepartner versichert. Es ist allerdings möglich eingetragene Partner oder Lebensgefährten, pflegebedürftige Eltern oder Kinder ab der Pflegestufe drei sowie volljährige Kinder in Ausbildung bis zum 27. Geburtstag mitzuversichern. Es gibt aber auch Varianten für Singles und Senioren oder Angebote für Studierende. Im Firmen-Rechtsschutz gib es neben dem Unternehmen auch die Option den Privatbereich des Betriebsinhabers zu versichern. Ansonsten gibt es beispielsweise Schutz für die Betriebsstätten, für Warenlieferungen und Dienstleistungen und natürlich auch für den Fuhrpark.
Die Kosten für einen Gerichtsprozess können schnell existenzbedrohende Summen erreichen. Vor allem dann, wenn der Streitwert hoch ist oder das Gerichtsverfahren lange dauert. Denn Anwälte, Sachverständige und die anfallenden Verfahrens- und Gerichtsgebühren sind teuer.
Im Falle, dass eine Entscheidung gegen einen fällt, sind die eigenen Anwaltskosten und die des Prozessgegners selbst zu tragen. Selbst wenn man den Prozess gewinnt oder freigesprochen wird, kann man auf einem Teil der entstandenen Kosten, weil das Gegenüber z. Bsp. nicht zahlungsfähig ist, sitzen bleiben. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss die Rechnung dann aus eigener Tasche bezahlen.
Eine Rechtsschutzversicherung sollte, so wie andere Versicherungen auch, vor Eintreten des Schadensfalls abgeschlossen werden. Damit der Versicherer und somit auch die Versichertengemeinschaft nicht für Schadenfälle aufkommen müssen, die bei Vertragsabschluss bereits eingetreten bzw. vorhersehbar sind, gibt es Wartezeiten. Wartezeit bedeutet, dass Versicherungsschutz für das betroffene Risiko erst nach Ablauf der vereinbarten Frist (gerechnet ab Vertragsbeginn) besteht. Je nach versichertem Rechtsgebiet ist diese Frist unterschiedlich lange.
Es gibt Optionen, in denen Versicherer auf die Wartezeit verzichten, allerdings meist gegen eine höhere Prämie.
Eine Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche gegen Sie, Ihre Familie bzw. Ihre Kinder ab oder bezahlt die geforderte Summe. Es geht also darum, dass Sie selbst Schadensersatz leisten sollen. Eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen hingegen bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Ihren Schädiger. Sie übernimmt z. B. die Kosten für Gerichtsprozesse oder Anwälte, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung schließen einander nicht aus, sondern ergänzen sich gegenseitig. Bildlich gesehen ist eine Haftpflicht ein Schild und ein Rechtsschutz ein Schwert. Nur wer beides hat, ist auf der sicheren Seite.
Machen Sie jetzt den ersten Schritt und vereinbaren Sie ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch. Wissen ist entscheidend, wenn es um Entscheidungen geht!