Durch die ab 2003 eingeführte prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge kann für bestimmte Zukunftsvorsorge-Produkte eine staatliche Förderung beansprucht werden. Ähnlich wie beim Bausparen fördert der Staat die Einzahlungen mit einer Prämie.
Ähnlich wie beim Bausparen fördert der Staat die Einzahlungen in eine sog. „Zukunftsvorsorgeeinrichtung“ mit einer Prämie. Die Höhe der Prämie beträgt 2,75% zuzüglich des Zinssatzes für die Bausparförderung, der nicht unter 1,5% sinken aber auch nicht über 4% steigen kann. Der Prämiensatz schwankt somit zwischen 4,25% und 6,75% und beträgt für die Jahre 2020 und 2021 4,25% (2,75% zuzüglich 1,5%). In der Ansparphase fallen keine Kapitalertrags-, Einkommen- oder Versicherungssteuern an. Auch der Bezug der Rente ist einkommensteuerfrei.
Der Antragsteller darf noch keine gesetzliche Alterspension beziehen und muss sich unwiderruflich zu einer mindestens zehnjährigen Kapitalbindung ab der ersten Einzahlung verpflichten. Innerhalb dieses Zeitraums besteht keine Möglichkeit das eingezahlte Kapital zurückzubekommen. Für Personen, die im Zeitpunkt des Prämienantrags bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben, gibt es hinsichtlich der Mindestbindungsdauer Sonderregelungen.
Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge steht allen unbeschränkt steuerpflichtigen Personen unabhängig davon offen, wie alt sie sind und ob sie Einkünfte erzielen. Sie kann daher von Unternehmern ebenso wie von Freiberuflern, Arbeitnehmern, Landwirten, Hausfrauen und Studenten genützt werden. Prämien werden jedoch nur bis zum Antritt der gesetzlichen Alterspension gewährt.
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